Ihr Recht im Schadensfall

 

Rechte und Ansprüche bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall

Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, haben Sie gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung:

  • die gegnerische Versicherung muss alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachten, Rechtsanwalt usw.) 

siehe auch §249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu." 

 

  • Sie, als Geschädigter, dürfen einen Unfallgutachter Ihrer Wahl, zur Bestimmung des entstandenen Schadens, beauftragen, wenn der Schaden über 750 EUR liegt. Handelt es sich um einen Bagatellschaden und ein geringfügigerer Schaden, kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten ablehnen.

 

 

Wozu ein Gutachten? 

Im Falle eines Unfalls benötigen Sie ein Beweissicherungsgutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, oder um Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abwehren zu können.

 

Gutachterwahl

Um die Unabhängigkeit des KFZ-Gutachten sicherzustellen und damit mögliche Interessenkonflikte mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden, haben Sie laut Gesetzgeber das Recht auf die freie Gutachterwahl.

 

 

 

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