Rechte und Ansprüche bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, haben Sie gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung:
siehe auch §249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
Wozu ein Gutachten?
Im Falle eines Unfalls benötigen Sie ein Beweissicherungsgutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, oder um Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abwehren zu können.
Gutachterwahl
Um die Unabhängigkeit des KFZ-Gutachten sicherzustellen und damit mögliche Interessenkonflikte mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden, haben Sie laut Gesetzgeber das Recht auf die freie Gutachterwahl.